Verzichterklärung

Anmeldung und Bedingungen

1. Risikohaftung: Der Mieter akzeptiert, dass die Aktivitäten mit dem Elektrofahrrad (E-Bike) von Natur aus Gefahren beinhalten, einschließlich Körperverletzung und/oder Tod. Der Mieter übernimmt und akzeptiert sämtliche Risiken in Verbindung mit der E-Bike-Nutzung.

2. Akzeptable Nutzung: Der Mieter akzeptiert und erklärt, dass nur er das E-Bike nutzen wird und dass er das E-Bike vorsichtig, sicher und umsichtig nutzen wird. Der Mieter hat stets die von der Firma veröffentlichten Regeln und Vorschriften, die Verkehrsregeln und die gültigen Gesetze und Verordnungen einzuhalten.

3. Zuwiderhandlung: Der Mieter darf während der E-Bike-Nutzung auf keinen Fall gegen die unten stehenden Regeln und Vorschriften verstoßen.

• Sofern die Firma vor der Nutzung schriftlich nicht ausdrücklich die Erlaubnis erteilt hat, dürfen auf dem E-Bike keine Personen mitgenommen werden.

• Das Rauchen ist auf dem E-Bike verboten.

• Es ist verboten, während der E-Bike-Nutzung alkoholische Getränke oder illegale Betäubungsmittel zu konsumieren. Der Mieter darf das E-Bike nicht unter dem Einfluss dieser Drogen benutzen.

• Der Mieter akzeptiert, das E-Bike nur auf den gesetzlichen Straßen und im Rahmen der gesetzlichen Befähigung zu benutzen.

• Der Mieter muss jederzeit die betreffende Sicherheitsausrüstung verwenden, einschließlich, aber nicht begrenzt auf Helm und Reflektorweste.

4. Unsichere Nutzung: Die Firma kann den Mietvertrag unverzüglich kündigen, wenn bewiesen ist, dass der Mieter das E-Bike in gefährlicher oder unsicherer Art und Weise benutzt. Der Mieter muss das E-Bike nach Zustellung der Kündigung umgehend am festgelegten Rückgabeort abgeben. Es liegt vollkommen im Ermessen der Firma, zu entscheiden, ob ein Verhalten oder eine Handlung „unsicher oder gefährlich“ ist.

5. Befähigungen, die der Mieter erfüllen muss: Der Mieter bestätigt, dass er (a) mindestens 18 Jahre alt ist und für die gesamte angemietete Ausrüstung verantwortlich ist oder, wenn er nicht 18 Jahre alt ist, dass sein Erziehungsberechtigter ihn vertritt und dass er mit dessen Unterschrift die Bedingungen dieser Entlastung akzeptiert; (b) in physischer, geistiger, psychologischer, physiologischer und emotionaler Hinsicht zur Nutzung der angemieteten Ausrüstung in der Lage ist; (c) in der Lage ist, alle Anweisungen und Sicherheitsbedingungen in Bezug auf die angemietete Ausrüstung zu verstehen und einzuhalten; (d) die angemietete Ausrüstung freiwillig und aus vollkommen freiem Willen nutzt.

6. Zustand des E-Bikes bei der Rückgabe: Der Mieter hat das E-Bike, ausgenommen normale Abnutzung und Verschleiß, am Rückgabeort in dem Zustand abzugeben, in dem er es entgegengenommen hat. Der Mieter haftet für Schäden, die während der Mietdauer am E-Bike auftreten können. Werden elektrische Bauteile beschädigt, hat er auch dafür Schadenersatz zu zahlen. Der Mieter hat die Rechnung, die ihm die Firma für die Schäden ausstellen wird, die er während der Mietdauer verursachen wird, vollständig zu bezahlen.

7. Verantwortlichkeit des Mieters: Der Mieter ist verpflichtet, alle nötigen Vorkehrungen zu treffen, um das E-Bike vor Verlust oder Diebstahl zu schützen. Wenn während der Mietdauer einer der oben stehenden Fälle eintritt, haftet der Mieter für alle Kosten in Bezug auf die Ausrüstung und das E-Bike.

8. Eine Begleitperson ist Pflicht. Wenn mehr als zwei E-Bikes gemietet werden, muss der Kunde die von der Firma ernannte Begleitperson mitnehmen. Wenn der Kunde die Begleitperson mitnimmt, haftet er nicht für den Verlust und Diebstahl des E-Bikes.

9. Streitigkeiten: Bei Streitigkeiten sind die Gerichte und Vollstreckungsbehörden Antalya zuständig.

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